Nach der Scheidung
Fragen:
Auch nach der Scheidung gibt es Unklarheiten, die Fragen für Sie aufwerfen. Einige sollen hier beantwortet werden:
– Wann habe ich Anrecht auf Unterhalt von meinem ehemaligen Partner?
– Bin ich nach der Scheidung krankenversichert?
– Worauf achte ich, wenn ich nach der Scheidung eine neue Wohnung suche?
Handelt es sich bei den beiden Personen, die sich scheiden ließen, um Eltern. Gilt es während der Scheidung zu klären, wer nach der Scheidung in welchem Umfang für die Kinder aufkommt – also Unterhalt leistet.
Es wird zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt, sogenannte Alimente, unterschieden. Lebt ein Kind mit einem Elternteil bzw. beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt, dann hat es Anspruch auf Naturalunterhalt. Dieser umfasst beispielsweise:
– Unterkunft
– Nahrungsmittel
– Bekleidung
– Unterricht und Erziehung
– Freizeitgestaltung
– Taschengeld
Leben das Kind und ein Elternteil bzw. beide Eltern nicht im selben Haushalt oder verletzt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht, so hat das Kind Anspruch auf den Unterhalt in Form von Geldleistungen.